Krankenkasse:Recht auf Einsicht in die Krankenunterlagen

Die meisten Patienten bekommen beim verlassen des Krankenhauses ein Briefkuvert, den sie ihrem Hausarzt übergeben sollten, aber sollte nicht jeder das Recht haben zu sehen, was der medizinische Befund ist. Daher hat das Gericht entschieden, das es eine Nebenpflicht ist den Patienten die Einsicht zu gewähren. Der Patient soll folgende Punkte zur Einsicht bekommen: Anamnese, Diagnose, Behandlungsverlauf, Behandlungsergebnis und Nachbehandlung, naturwissenschaftlich konkretisierbare Befunde, Medikation und OP-Berichte, Fieberkurven, EKG, EEG, Laborergebnisse, Röntgenaufnahmen und Computeraufzeichnungen. Auszuschließen sind: Wiedergabe persönlicher Eindrücke vom Patienten und deren Familien, sowie unterwürfigen Wertung des Arztes. Der Arzt ist verpflichtet den Patienten die originalen Unterlagen auszuhändigen. Nach dem BGH sollen die Unterlagen in zwei verschieden Formen gestaltet werden,   zu einen in offenbarungspflichtige Unterlagen und zum anderen in nicht zu offenbarungspflichtigen persönlichen Aufzeichnungen. So hat der Patient auch das Recht, das Ihm alle offenbarungspflichtigen Unterlagen in Kopie gestellt werden. Die Einsicht kann nur verwehrt werden, wenn die Offenlegung der Unterlagen, dem Patienten physische Probleme entstehen können.

 

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