Krankenversicherung: Änderungen der Privaten und Gesetzlichen


Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung steigt zum 01.01.2011 definitiv auf 15,5%. Dies ist schon länger beschlossen, aber die Vorgehensweise der Steigerung war noch unklar, da die Zusatzbeiträge ebenfalls noch auf die gesetzlich Versicherten zukommen werden. Ein Teil der gesetzlichen Krankenkassen führen nicht sofort Zusatzbeiträge ein. Arbeitnehmer tragen die Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes zur Hälfte. Der Rest wird von den Arbeitgebern übernommen. Die Stiftung Warentest kalkulierte, dass sich die gesetzlichen Krankenkassen  aufgrund der Beitragserhöhungen für den Durchschnittsverdiener mit 2500 Euro Bruttoentgelt pro Monat um 7,50 Euro teurer werden. Die Grenze für den Wechsel in die private Krankenversicherung für Angestellte fällt weg zum Januar 2011, somit kann ein Angestellter der über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt vereinfacht in die private Krankenversicherung wechseln. Es wird einfacher eine günstige Krankenversicherung zu finden mit einem professionellen Krankenversicherung Vergleich.

 

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