Krankenversicherung: Arbeitnehmer greifen tief in die Tasche


Fast 10 Prozent vom Einkommen eines Angestellten gehen an die gesetzliche Krankenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt auch noch einen Anteil an die Krankenkasse. Zusatzbeiträge fließen nur aus der Tasche des Arbeitnehmers. Manche Krankenversicherungen verlangen bis zu 15 Euro


Gesetzliche Krankenkassen, die sich in finanziellen Schwierigkeiten befinden können einen Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe vom Versicherten verlangen. 13 gesetzliche Krankenkassen haben bis dato Zusatzbeiträge eingeführt. Bei Einführung kann der gesetzlich Versicherte kündigen aufgrund eines Sonderkündigungsrechtes und die Krankenversicherung wechseln.Somit kann man eine günstige Krankenkasse finden und wechseln.

Alle Kassen die noch nicht erhöht haben, können bei Einführung eines Zusatzbeitrages mit Abwanderungen rechnen. Denn der Grund, dass manche Krankenversicherungen noch keine Zusatzbeiträge eingeführt haben, könnte sein, dass zu viele Kündigungen eingehen werden und nicht weil keine finanziellen Engpässe bestehen. Mit Einführung wären die Engpässe noch höher als sie derzeit schon sind. Abwanderungen in andere gesetzliche Krankenkassen, können keiner Krankenversicherung gut tun. Die City BKK gehört zu einer der teuersten Kassen am Markt. 50 Krankenkassen garantieren für das Jahr 2011 keine Zusatzbeiträge zu erheben. Einige AOKs, mehrere Ersatzkassen wie die z.B. die Barmer GEK oder die Techniker Krankenkasse gehören dazu.


Sonderkündigungsrecht bei Einführung von Zusatzbeiträgen

 

Zwei Monate lang kann der Versicherte nach Erhalt der Erhöhungsmitteilung kündigen. Auch bei Prämienreduzierung oder Streichung kann gekündigt werden mit dem Sonderkündigungsrecht. Sollte man die Frist verpassen, so kann man dennoch kündigen, unter der Voraussetzung, dass man die Bindefrist von 18 Monaten eingehalten hat. Quartalsweise ist es möglich zu wechseln.  

 

  

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