Krankenversicherung: Gesetz wird bemängelt

 

Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht vom Verband LAOH eingelegt

 

Gegen das Gesetzliche Krankenversicherung-Finanzierungsgesetz (GKV-FinG) legt der LAOH-Verband, in dem Operateure und Anästhesisten zusammengeschlossen sind, Beschwerde ein. Nach Meinung des Verbandes verstößt das Gesetz gegen die Berufsfreiheit der Fachärzte, die ambulant tätig sind. Außerdem läge eine Verletzung des Gebots der Rechtsetzungsgleichheit vor.


Das GKV-FinG trat am 01.01.2011 in Kraft soll eine solide und sozial ausgewogene Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen herbeiführen. Verabschiedet wurde das Gesetz im Rahmen der neuesten Gesundheitsreform. Die schwarz/gelbe Koalition will mit der neuesten Gesundheitsreform und dem GKV-FinG „ein stabiles und nachhaltiges Gesundheitssystem“ mit hoher Verlässlichkeit.

Dies wird vom LAOH-Verband in Frage gestellt, denn nach seiner Meinung wird mit diesem Gesetz der Grundsatz des Wettbewerbs im Gesundheitswesen verletzt. Als Begründung wird angeführt, dass ambulant Operationen, die in Krankenhäusern vorgenommen werden, keine Zuwachsbegrenzung im Gesetz vorhanden ist, während dies bei den Operateuren vor Ort der Fall ist.

Außerdem werden die Krankenhäuser in Bezug auf ihre Investitionen staatlich subventioniert und haben so einen großen Vorteil. Der LAOH-Verband sieht in einer Mengenbegrenzung für niedergelassene Operateure einen Nachteil für die Ärzte selbst, aber auch für die Patienten.

Da die niedergelassenen Ärzte immer mehr dem subventionierten Wettbewerb ausgesetzt sind führt dies zu keinerlei Bereitschaft der Ärzte, ihre Praxen in ländlichen Gebieten aufrecht zu erhalten bzw. einzurichten.

 

Mehr Informationen finden Sie unter https://www.krankenversicherungsvergleiche.de.

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