Krankenversicherung: Grenzen zum Wechsel sind da

Die Jahresentgeltwerte für den Krankenversicherung Wechsel sind da. Wie jedes Jahr hat man lange darauf gewartet – nun sind sie endlich da – die JAE – die Jahresentgeltgrenze, die für einen Wechsel in die private Krankenversicherung maßgeblich ist.

In dieser Wertstellung ist Deutschland wieder einmal geteilt in Ost und West und so müssen in Westdeutschland diejenigen, die gut verdienen, etwas tiefer in die Taschen greifen, wenn es um die Sozialversicherungen geht. Im Osten greifen die Besserverdienenden nicht so tief in die Taschen.  Die neuen Sozialversicherungswerte für das Jahr 2012 wurden am 05.10.2011 beschlossen. Der Kabinettsbeschluss sieht vor, dass Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung neue Rechengrößen erhalten. Als Basis für diese Rechengrößen war die Lohnentwicklung in Deutschland.

Und wieder ein Unterschied zwischen Ost und West – Nur in Westdeutschland steigen die Renten- und Arbeitslosenversicherungsgrenzen – nicht in Ostdeutschland! In Westdeutschland sind die neuen Beitragsbemessungsgrenzen für Renten- und Arbeitslosenversicherung auf 5.000 Euro gestiegen, beginnend ab 2012. In Ostdeutschland bleibt die Bemessungsgrenze bei 4.800 Euro. So ein PKV Wechsel sollte überlegt sein.

Die Bemessungsgrenze für die Krankenversicherung wurde in Ost und West gleichgesetzt und beträgt 3.825 Euro monatlich. Auch die Beitragssätze für die GKV und die Pflegeversicherung blieben konstant – in ganz Deutschland.

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