Krankenversicherung: günstigere Beiträge für Gründer

Will sich ein Arbeitsloser selbständig machen, so erhält er in der Regel einen sogenannten Gründungszuschuss. Dieser beläuft sich meist auf den Betrag, den er als Arbeitslosengeld erhalten würde, zuzüglich dem Beitrag für die Krankenkasse. Das ändert sich ab November 2011 – der Gründungszuschuss soll gekürzt werden und keine Pflichtleistung sondern nur noch eine Ermessensleistung sein. Das bedeutet, dass die Genehmigung des Gründungszuschusses allein im Ermessen des Sachbearbeiters liegt und nicht mehr grundsätzlich von der Arbeitsagentur geleistet werden muss.

Diejenigen, die einen Gründungszuschuss erhalten und sich bei den gesetzlichen Krankenkassen freiwillig versichern, leisten ihren Beitrag für ein Einkommen von 1.260 Euro. Wer keinen Zuschuss von der Arbeitsagentur erhält und sich trotzdem selbständig macht ist bei den gesetzlichen Krankenkassen nicht gut aufgehoben. Leider haben die meisten gesetzlichen Krankenkassen einen schlechten Service und so manchen Sachbearbeitern fehlen die gesetzlichen Kenntnisse um eine Beratung durchzuführen.

Die privaten Krankenversicherungen beraten hier besser und detaillierter und es entsteht der Eindruck, dass die Sachbearbeiter gut geschult sind und über umfangreiche Kenntnisse verfügen. Selbständige können bei den privaten Krankenversicherungen eine Menge Geld sparen wenn sie eine Beratung annehmen.

Bei den privaten Krankenversicherungen sind angehende Selbständige bzw. freiberuflich Tätige auch vor Zusatzbeiträgen gefeit. Im Gegensatz zu den gesetzlichen Krankenkassen bieten die privaten Krankenversicherungen einen Tarif an, dem ein bestimmter Beitrag zugrunde liegt. Für weitere Leistungen kann man dann zusätzliche Pakete buchen, deren Kosten dem Tarif zugerechnet werden.

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