Krankenversicherung: JAE ist da

 

Die Werte für die Sozialversicherung für kommendes Jahr inklusive des Wertes Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) für die Krankenversicherung sind da. Angestellte die gut verdienen, können wenn Sie über der neuen JAE liegen die Krankenkasse wechseln und die private Krankenversicherung (PKV) einsteigen.


Gutverdienende in Westdeutschland müssen etwas mehr für die Sozialversicherungen zahlen als im Vorjahr. Im Osten liegt die Erhöhung bei ca. der Hälfte. Am 05. Oktober wurden die neuen Sozialversicherungswerte für nächstes Jahr durch den Kabinettsbeschluss beschlossen. Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung bekommen neue Sozialversicherungsrechengrößen. Diese Werte wurden an die Entwicklung der Löhne in Deutschland angepasst. Bis zu den Beitragsbemessungsgrenzen muss gezahlt werden. Wenn man aber mehr verdient als die Beitragsbemessungsgrenzen hoch sind, bleibt die Zahlung gleich.

 

Die Renten- und Arbeitslosenversicherungsgrenze steigt nur in Westdeutschland

 

Die Beitragsbemessungsgrenzen für Renten- und Arbeitslosenversicherung wurde auf 5600 Euro gesteigert. In Ostdeutschland bleibt diese bei 4800 Euro.

 

Kranken- und Pflegeversicherung mit Möglichkeiten zum Krankenversicherung Wechsel

 

Die Bemessungsgrenze der Krankenversicherung wurde in West und Ost auf 3825 hoch gesetzt. Die Beitragssätze für Kranken- und Pflegeversicherung bleiben gleich. 15,5 Prozent für die gesetzliche Krankenkasse und 1,95 Prozent für die Pflegeversicherung bestehen somit weiterhin.

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