Krankenversicherung: jeder muss lt. Urteil Zusatzbeiträge bezahlen

Der Zusatzbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung muss auch von Sozialhilfeempfängern bezahlte werden. Das Hessische Landessozialgericht (LSG) hat die in einem Urteil beschlossen. Eine Klage wurde gegen eine gesetzliche Krankenversicherung eingereicht. Der Betroffene muss die 8 Euro Zusatzbeitrag trotzdem aufbringen.

Derzeit gibt es 155 gesetzliche Krankenversicherungen auf dem deutschen Markt. 11 Krankenkassen fordern Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern. Diese Krankenkassen kommen mit den Zahlungen aus dem Gesundheitsfonds nicht aus. Die Höhe der Zusatzbeiträge ist nicht mehr begrenzt seit Anfang des Jahres. D.h. Krankenkassen die z.B. 50 Euro Zusatzbeitrag rechtfertigen können, sind in der Lage dies auch zu verlangen. In der Praxis sieht dies natürlich ganz anders aus. Denn sobald eine Kasse ankündigt Zusatzbeitrag zu verlangen, hat der Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Damit verlieren die Kassen Mitglieder. Wer lt. Urteil die Zusatzbeiträge nicht zahlen möchte, kann einen Krankenversicherung Wechsel durchführen. Die Darmstädter Richter erkannten bei der Klage des Sozialhilfeempfängers keine Verfassungswidrigkeit. Bevor man die gesetzliche Krankenversicherung wechselt, sollte man einen Krankenversicherungsvergleich durchführen.

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