Ein Rechtsanwalt hat vor, bei der Krankenversicherung und bei der Arge Geld machen. Der Jurist musste wegen versuchten Betruges 2400 Euro bezahlen.
Das Verfahren könnte vor einigen Monaten gegen eine Auflage eingestellt werden. Der Anwalt hätte nur 700 Euro zahlen müssen. Damit wäre das Verfahren aufgehoben worden. Der Anwalt zahlte das Geld aber nicht. Der Anwalt war anderer Ansicht als das Gericht. Der Anwalt stellte einen Bürogehilfen in seiner Kanzlei ein. Von der Arge gab es Eingliederungszuschüsse. Diese wurden für den Schwerbehinderten bewilligt. Im Krankheitsfall wäre auch eine Lohnfortzahlung durch die Arge bezahlt worden. Der Gehilfe fehlte häufig bei seiner Arbeit. Bei der Krankenversicherung bzw. gesetzlichen Krankenversicherung beantragte der Jurist nun Lohnfortzahlung. Dies verschwieg er der Arge. Denn die Arge hätte, wenn der Jurist den Stand der Dinge mitgeteilt hätte, die Zuschüsse kürzen müssen. Dies war aber nicht der Fall. Somit wurde die Krankenkasse ebenfalls zur Kasse gebeten. Der Anwalt wollte von diesen Informationen nichts wissen. Der Bürogehilfe habe ihm empfohlen, die Lohnfortzahlung bei der Krankenversicherung geltend zu machen. Doch sollte ein Rechtsanwalt so etwas nicht wissen?