Der Private Krankenversicherung Verband hatte eine Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingereicht. Es ging um eine Streitigkeit mit der Helios-Privatklinik in Siegburg. Die Klage wurde vom BGH zurückgewiesen.
Unter dem AZ.: I ZR 155/10 wurde der Fall gegen die Helios-Klinik zurück gewiesen. Lt. Meinung des Privaten Krankenversicherung Verbandes hatte die Klinik überhöhte Abrechnungen erstellt, welche zu Lasten des Patienten gingen. Auch das Urteil fiel zu Lasten des Patienten aus. Der Verbandsdirektor, Volker Leienbach teilte mit, dass jetzt Klarheit besteht in der Angelegenheit. Dennoch muss der Verbraucher herhalten. Die Helios-Kliniken sehen sich bestätigt.
Den Patienten werden lt. Ansicht des PKV-Verbandes zu hohe Kosten aufgebrummt, die keinen weiteren medizinischen Nutzen für den Patienten bringen. Diese Privatklinik unterliege nicht einmal der gesetzlichen Qualitätssicherung. „Wir freuen uns, dass der Bundesgerichtshof unsere Position bekräftigt und damit auch für unsere weiteren 38 Privatkliniken bundesweit eine Grundsatzentscheidung getroffen hat“, so der Geschäftsführer der Klinik.