Krankenversicherung: Mitbestimmung durch G-BA

Ärztemangel in Deutschland soll ein Ende haben. Der Gemeinsame Bundesauschuss soll reformieren. Ein neues Gesetz könnte ab dem Jahr 2012 Veränderungen bringen.  Der gemeinsame Bundesausschuss dient als wichtige Komponente für die gesetzliche Krankenversicherung.


Der gemeinsame Bundesausschuss ist die oberste Beschlussinstitution der Selbstverwaltung für Ärzte und sonstige medizinische Einrichtungen. Der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen wir durch das Gremium des gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt. Dort wird entschieden, welche Leistungen die ca. 70 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland erhalten. Die Arbeit des G-BA soll durch die Bundesregierung hervorgehoben werden. Dies hat eine sehr große Bedeutung für unser Gesundheitssystem. Neutrale Mitglieder wirken im gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA)  mit.

Unabhängigkeit der Vorsitzenden des G-BA

 Nur Vorsitzende, die in den letzten drei Jahren nicht für den GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) tätig waren, werden als Vorsitzender für den G-BA ausgewählt. Damit wird gewährleistet, dass diese unparteiisch sind. Auch Vertragsärzte oder Personen, die in einem Krankenhaus gearbeitet haben, kommen nicht für eine Position als unparteiischer Vorsitzender des G-BA in Frage.

n/a