Krankenversicherung: Nachrechnen kann sich bezahlt machen

Mann sollte immer seine Krankenversicherungsbeiträge überprüfen, ob man nicht zu viel bezahlt hat, speziell bei Rentnern und Studenten. So werden zum Beispiel Rentner, die im Arbeitsverhältnis stehen mehr zur Kasse gebeten wie normale Arbeitnehmer.


 

Dies kam auch bei Männer und Frauen vor, die mehr als 3750 Euro pro Monat verdient haben, die zu Ihren Arbeitslohn noch  gesetzliche Rente oder betriebliche Rente beziehen, denen wurde auch von der Rente Beiträge einbehalten. Auf jeden Fall sollte man den Antrag auf Rückzahlung stellen, auch wenn man die Bemessungsgrenze von 3750 Euro nicht überschritten hat. Genauso sollten auch Studenten die eine Waisenrente beziehen einen Antrag der Rückzahlung stellen, da man erwarten kann, dass man eine kleine Finanzspritze seiner Krankenkasse erhält. Desweiteren gilt für Rentner auch bei der Pflegeversicherung die Möglichkeit der Rückzahlung, da Sie ja die Beiträge alleine aufbringen müssen. Leider haben Rentner die bei der gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert diesen Anspruch nicht.

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