Krankenversicherung: negative Schufa

Ablehnung wegen negativer Schufa


Private Krankenversicherungen können Anträge ablehnen, wenn der Antragsteller negative Einträge bei der Schufa hat und damit die Bonität nicht gewährleistet ist. Das ist bei den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht der Fall, sie müssen jeden aufnehmen.


Wenn man bereits Mitglied in einer Privaten Krankenversicherung ist und den günstigeren Tarif einer anderen Gesellschaft nutzen möchte, so muss die Schufa einwandfrei sein. Die PKVs lehnen in der Regel Interessenten ab, wenn die Schufa negativ ist.

Durch die Wirtschaftskrise ist so mach Selbständiger nicht so gut durchgekommen. Musste er nicht gerade Insolvenz anmelden, so sind vielleicht negative Einträge bei der Schufa angekommen. Damit ist ein Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung fast unmöglich geworden.

Ein viel größeres Problem hat er dann, wenn er bereits Mitglied einer PKV ist und keine Möglichkeit mehr hat, in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen zu werden.

Anträge für die Mitgliedschaft in der PKV sind auch manchmal vom Einzelfall abhängig. So kann es durchaus sein, dass man auch mit einer negativen Schufa noch Mitglied werden kann. 

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