Krankenversicherung übernimmt künstliche Befruchtung?

 

Kosten für die künstliche Befruchtung


Paare, die eigene Kinder haben wollen und dies auf natürliche Weise nicht funktioniert, haben die Chance über eine künstliche Befruchtung zu eigenen Kindern zu kommen. Die künstliche Befruchtung ist seit mehr als 30 Jahren möglich und Mediziner helfen Paaren gerne den Kinderwunsch zu erfüllen. Die Kosten dafür werden übernommen – doch von welcher Versicherung.


Wissen muss man dabei, dass bei der Übernahme der Kosten das Verursacherprinzip Gültigkeit hat. Im Klartext bedeutet das, dass die Krankenversicherung leisten muss, bei der derjenige versichert ist, der für den unerfüllten Kinderwunsch „schuldig“ ist. Wurde der Schuldige ermittelt, so bezahlt seine Krankenversicherung alle Kosten die anfallen, auch die des Unschuldigen. Dabei ist es unerheblich ob der Schuldige gesetzlich oder privat versichert ist.

 

PKV Urteil

 

Das Oberlandesgericht München hat im Jahre 2005 die PKV mit einem Urteil zur Übernahme der Kosten verpflichtet. Das gilt auch dann, wenn bereits eigene Kinder vorhanden sind und noch weitere gewünscht werden. Ein Anspruch auf Übernahme der Kosten entfällt, wenn die statistische Wahrscheinlichkeit aussagt, dass eine Schwangerschaft kaum mehr möglich ist.

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