Krankenversicherung und der GKV Spitzenverband:MDK Entscheidung

Der GKV-Spitzenverband lehnt eine Umstrukturierung der MDK – des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen ab mit der Begründung, dass der MDK für die GKVs unverzichtbar sei. Außerdem sei die MDK eine selbstverwaltete, medizinisch unabhängige, organisatorisch eigenständige Arbeitsgemeinschaft, die mit den GKVs bzw. auch der Rentenversicherung zusammenarbeiten würde und nicht zu ersetzen sei.

Das sei vor allen Dingen der Fall, seit im Jahre 1995 die gesetzliche Pflegeversicherung eingeführt worden sei. Seither hätten mehr als zwanzig Millionen Menschen einen Antrag auf Pflegeeinstufung gestellt. All diese Menschen sind von der MDK begutachtet worden. Und für all diese Menschen wurde eine Empfehlung für die Pflegeeinstufung an die Kassen bzw. der Rente abgegeben.

Eine solche Begutachtung muss eine Institution durchführen, die unabhängig ist und den Menschen sieht. Auch muss die Pflegestufeneinordnung qualitätsgesichert und einheitlich erfolgen. Der MDK bietet das alles und gewährleistet eine einheitliche Einstufung.

Der MDK hat aber noch andere Aufgaben und zwar prüft er seit 1997 die Qualität der Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Mit diesen Prüfungen, die spontan und ohne Vorankündigung erfolgen – so will es jedenfalls das Gesetz – soll die Pflegequalität verbessert werden und gleichzeitig der Pflegebedürftige einen besseren Schutz genießen.

Für beide Aufgaben sei der MDK bestens geeignet und die GKVs wollen eine Zusammenarbeit nicht aufgeben. Die privaten Krankenversicherungen haben sich bisher nicht dazu geäußert – vielleicht deshalb, weil sie den MDK nicht in Anspruch nehmen.

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