Die City BKK verlangte Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern. Diese Zahlungen sollen nicht gültig sein. Ein Rentner zog mit der City BKK vor das Sozialgericht Berlin. Seit einem Jahr verlangt die gesetzliche Krankenversicherung von den Mitgliedern Zusatzbeiträge. Jetzt könnte es sein, dass die Kasse zurückzahlen muss.
In der Regel muss eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf das Sonderkündigungsrecht bei Einführung von Zusatzbeiträgen hinweisen. D.h. der gesetzlich Versicherte sollte klar und deutlich im Schreiben über die Erhöhung erkennen, dass er einen Krankenversicherung Wechsel durchführen kann und von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen kann. Im diesem Fall bei der City BKK war es jedoch nicht der Fall, dass die Kasse diesen Vermerk klar zu erkennen gab. Im Kleingedruckten auf der Rückseite des Schreibens stand der Vermerk. Vor Gericht kam die City BKK damit nicht durch. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, aber der Rentner, der geklagt hat, bekam Recht. Die Sache kann unter dem Aktenzeichen S 73 KR1635/10 recherchiert werden. Im Normalfall kann ein gesetzlich Versicherter bei Einführung von Zusatzbeiträgen sofort kündigen und die Krankenversicherung wechseln.