Krankenversicherung: Urteil Zusatzbeiträge

Die City BKK hat von den Versicherten eventuell unberechtigt Zusatzbeiträge verlangt. Ein Rentner war der Meinung, dass die Angabe auf dem Schreiben über die Einführung der Zusatzbeiträge, von der gesetzlichen Krankenversicherung, nicht ausreichend war. Das Sozialgericht in Berlin entschied das Urteil zu Gunsten des Klägers.

Die gesetzliche Krankenversicherung, City BKK, hatte auf dem Schreiben mit der Mitteilung über die Einführung der Zusatzbeiträge, den Vermerk mit dem Sonderkündigungsrecht nicht klar und deutlich ersichtlich berücksichtigt. Nur auf der Rückseite des Schreibens der Krankenversicherung stand im Kleingedruckten, dass der Kunde ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen kann und die Möglichkeit zum Krankenversicherung Wechsel hat. In der Regel muss die gesetzliche Krankenversicherung ihre Versicherten mit der Erhöhung darauf hinweisen, dass der Kunde mit dem Sonderkündigungsrecht kündigen kann und die Krankenversicherung auf Wunsch auch wechseln könnte. Das Gericht befand die Klage des Rentners als gerechtfertigt. Rechtskräftig ist das Urteil noch nicht. D.h., die City BKK könnte in Berufung gehen. Wie es derzeit aussieht, wäre es möglich, dass die Versicherten der City BKK die gezahlten Zusatzbeiträge zurück bekommen. Jedoch von welcher Krankenkasse das Geld fließen kann, ist nicht bekannt. Wahrscheinlich müssen andere Krankenversicherungen dafür gerade stehen. Das Aktenzeichen der Angelegenheit lautet: S 73 KR1635/10.

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