Viele Patienten der gesetzlichen Krankenkassen haben von den langen Wartezeiten beim Arzt buchstäblich die Nase voll und überlegen einen Wechsel in eine private Krankenversicherung. Ein Wechsel ist jedoch nur möglich, wenn der Versicherte aus der Versicherungspflicht d. h. er verdient so viel, dass die Beitragsbemessungsgrenze überschritten wird. Trotzdem ist ein Wechsel gut zu überlegen.
Es stimmt, dass immer noch private Krankenversicherungen ihre Versicherung für „‘nen Appel und ‚nen Ei“ bzw. unter 100 Euro anbieten. Dass diese Tarife nicht haltbar sind, dafür ist die Central Krankenversicherung das beste Beispiel. Die Idee der privaten Krankenversicherungen, die derartige Dumpingbeiträge anbieten ist die, dass die Versicherten, sind sie erst einmal bei der Gesellschaft versichert, sich bald den höheren Normaltarifen zuwenden, weil diese einen besseren Leistungskatalog haben.
So wie die privaten Krankenversicherungen mit ihren Dumpingbeiträgen hoffen, so schnell zerschlagen die Versicherten diese Hoffnung. Es fällt kaum einem Versicherten ein, von einem Tarif unter 100 Euro zu einem Tarif mit weit über 200 Euro zu wechseln – warum sollte er das auch? Die Leistungen, die dieser Billigtarif bietet, liegen zwar unter denen der gesetzlichen Krankenkassen, doch mit einer Zusatzversicherung hier und einer dort kommt auch ein Billigversicherter gut über die Runden. Am Ende schaut nur die Krankenversicherung dumm, denn sie muss dann Beitragserhöhungen ihren Versicherten schmackhaft machen.