Krankenversicherung Wechsel: durch Zusatzbeiträge bedingt

Die gesetzlich Versicherten zahlen immer mehr Geld für die gleiche Leistung einer gesetzlichen Krankenversicherung. Um die Leistungen abzudecken gibt es die Möglichkeit für den Verbraucher eine Zusatzversicherung abzuschließen.

Bei einem Krankenversicherung Wechsel sind einige Dinge zu berücksichtigen. Es ist nicht gesagt, dass die neue gesetzliche Krankenversicherung nicht auch schnell Zusatzbeitrag einführen wird. Bei der Krankenversicherung DAK waren lt. Richter des Sozialgerichts die Zusatzbeiträge aus letztem Jahr, welche die Krankenkasse von den Mitgliedern gefordert hat unwirksam. Die Mitglieder wurden nicht ordnungsgemäß über ihr Sonderkündigungsrecht aufgeklärt. Die DAK möchte dennoch in Berufung gehen. Jedem Verbraucher steht es zu, dass er nach Einführung von Zusatzbeitrag kündigen kann. Nur wem es nicht auffällt, der hat auch nicht die Chance zu einem Krankenversicherung Wechsel. Viele Versicherte haben bei ihrer Krankenversicherung gekündigt, als die Zusatzbeiträge eingeführt wurden. Nicht nur die DAK war von Kündigungen betroffen.

Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen

Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen bleiben gleich, auch wenn der Beitrag ansteigt. Schon zu Beginn des Jahres wurde der allgemeine Beitragssatz auf 15,5 Prozent angehoben. Die Krankenversicherungen stopfen ihre finanziellen Löscher mit dem Zusatzbeitrag. Nicht alle Krankenversicherungen kommen mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds aus. Man muss nicht gleich die Krankenkasse kündigen wegen den Zusatzbeiträgen, wenn man ansonsten zufrieden ist.

Welche Krankenversicherung verlangt Zusatzbeitrag?

Zwölf von 80 gesetzlichen Krankenkassen verlangen Zusatzbeitrag von den Mitgliedern. Denn Zusatzbeiträge bedeuten für die Krankenversicherung ein Wettbewerbsnachteil. Zwischen 6,50 Euro und 15 Euro liegen die Zusatzbeiträge. Seit diesem Jahr können die gesetzlichen Krankenkasse Zusatzbeitrag in unbegrenzter Höhe verlangen.

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