Wer Vorerkrankungen zum Wechsel in die Private Krankenversicherung mitbringt, muss sehr viel tiefer in die Tasche greifen, als der, der gesund ist. Die Risikozuschläge erweisen sich meist als teuer und dauerhaft.
Vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) wurde über dieses Thema geurteilt. Ein Versicherter klagte gegen den Risikozuschlag zu seinen Vorerkrankungen, die er beim Wechsel in die PKV mitgebracht hat. Dabei handelt es sich um Beschwerden des Magen-Darm-Traktes, der Wirbelsäule sowie psychische Störungen. Der Risikozuschlag belief sich auf 180 Euro monatlich.
Risikozuschlag in der privaten Krankenversicherung
Es ist zwar der Fall, dass die PKV den Risikozuschlag für die Beschwerden des Magen-Darm-Traktes und der psychischen Störungen während der Versicherungszeit wegfallen ließ, doch für die Beschwerden der Wirbelsäule blieb der Risikozuschlag erhalten.
Der Versicherte klage und hat verloren. Hatte der Kläger noch beim Landgericht Karlsruhe einen Erfolg zu verzeichnen, so gaben die Richter des OLG Karlsruhe der PKV Recht. Der Risikozuschlag muss weiterhin bezahlt werden.
Alle, die eine Vorerkrankung haben, sollen sich genau überlegen, ob sich ein Wechsel in die PKV lohnt.