Krankenversicherung: Wechsel möglich bei Beitragsanpassung

 

Obwohl die Wechselfrist der privaten Krankenversicherung schon verstrichen ist, kann der Verbraucher bei Ankündigung einer Beitragsanpassung zum 01. Januar 2012 in eine andere private Krankenversicherung wechseln.


Die gesetzlichen Krankenversicherungen haben in diesem Jahr den Beitragssatz auf 15,5 Prozent angepasst und einige haben Zusatzbeiträge eingeführt. Diese Erhöhungen waren mit Abwanderungen der Mitglieder verbunden. In der privaten Krankenversicherung erhöhen ebenfalls einige Gesellschaften zum Januar nächsten Jahres. Noch nicht alle Mitteilungen über Beitragsanpassungen sind bei den Mitgliedern der PKV eingegangen. Sobald man ein Schreiben erhält, kann die alte Krankenversicherung gekündigt werden. Dies ist nicht immer der richtige Web. Es sollte auf verschiedene Gesichtspunkte Rücksicht genommen werden. Der Gesundheitszustand spielt eine entscheidende Rolle. Bevor man kündigt stellt man besser einen Probeantrag, so dass man die Gewährleistung hat, dass die andere Krankenversicherung überhaupt den Antrag annimmt Bei Gesundheitseinschränkungen sind Risikozuschläge, Ausschlüsse oder sogar Ablehnung des Versicherungsschutzes möglich. Darauf muss man vorbereitet sein. Ansonsten besteht immer noch die Möglichkeit auf ein Tarifwechsel innerhalb der Gesellschaft.

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