Krankenversicherung Wechsel vereinfacht durch Versorgungsgesetz

Das Versorgungsgesetz, welches die Bundesregierung ins Leben gerufen hat vereinfacht den Krankenversicherung Wechsel. Das GKV-VStG regelt diverse Rechte zum Schutz der Versicherten beim Krankenkassenwechsel. Gesetzliche Krankenkassen können nicht mehr so leicht Versicherte ablehnen.

Der Krankenversicherung Wechsel soll in Zukunft für den Verbraucher leichter werden. Der Entwurf des Bundeskabinetts wurde beschlossen. Das Versorgungsstrukturgesetz ist gültig. Wenn eine gesetzliche Krankenversicherung (GKV) schließen muss, ist der Wechsel der Krankenversicherung durch das neue Gesetz vereinfacht worden. Obwohl es gesetzlich nicht erlaubt ist Mitglieder einer insolventen Krankenkassen ohne Weiteres nicht aufzunehmen, gab es vor kurzer Zeit Schwierigkeiten bei der Aufnahme von Mitgliedern bei einer neuen Krankenkasse, als die City BKK pleite ging. Mitglieder der City BKK wurden einfach abgewimmelt. Begründet wurde diese Organisationsproblemen. Lt. Gesundheitsminister Bahr sollen zukünftige Krankenversicherung Wechsel unbürokratischer ablaufen.

 

Das GKV Versorgungsstrukturgesetz bietet bessere Möglichkeiten zum Krankenversicherung Wechsel

Der Krankenversicherungsanbieter kann einfacher gewechselt werden. Die Vorstandsvorsitzende, Doris Pfeiffer bestätigte, dass der Wechsel einer Krankenkasse für die Kunden einfacher werden soll. Gesetzliche Krankenversicherungen sollen bei Schließung auch mitteilen, dass die Krankenkasse geschlossen wird und einen neutralen Aufnahmeantrag im Schreiben beilegen. Ein Liste von Krankenkassen aus der Region soll beigefügt werden, damit die Mitglieder sich leichter entscheiden können. Diese Dokumente würde man nach Erhalt an die neue Krankenkasse weiterleiten.

 

Was passiert wenn die gesetzliche Krankenkasse die Aufnahme verweigert?

Eine Geldstrafe bis zu 50.000 Euro könnte als Strafe gezahlt werden von der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn diese die Annahme verweigern möchte lt. Annette Widmann-Mauz, Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministeriums. Die Aufsichtsbehörden entscheiden letzten Endes wie die Krankenkasse für das Vergehen bestraft wird. Die Versicherten können sich in solchen Fällen z.B. an das Bundesversicherungsamt wenden. Bei Landeskrankenkassen liegt die Zuständigkeit beim Sozialministerium.

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