Krankenversicherung Wechsel: vereinfacht für Angestellte

Der Krankenversicherung Wechsel ist seit dem Jahr 2011 für Gutverdiener im Angestelltenverhältnis wieder einfacher geworden. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze muss nur noch ein Jahr überschritten werden, um von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung wechseln zu können.


Im Jahr 2011 haben bereits viele Angestellte die Gelegenheit genutzt und in die Private Krankenversicherung (PKV) gewechselt. Bis dato musste man immer drei Jahre in Folge über der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE) verdienen, um in die PKV zu gelangen. Der Wechsel wurde vereinfacht, indem die damalige Regelung wieder greift. Somit gab es viele Abwanderungen aus den gesetzlichen Krankenkassen in die private Krankenversicherung. Die PKV bietet durchaus bessere Leistungen als die gesetzliche Kasse. Ein Krankenversicherung Wechsel lohnt sich, da bei Krankheit eine Genesung im Ein- oder Zweibettzimmer genossen werden kann, wenn man privat versichert ist. Auch eine Chefarztbehandlung ist möglich für die Versicherten einer PKV.

 

Jedoch sollte ein Krankenversicherungswechsel nicht ohne einen Krankenversicherungsvergleich erfolgen. Zu beachten ist auch, dass man einen guten Gesundheitszustand haben sollte. Denn wer gesundheitliche Einschränkungen hat, kann in der PKV einen Risikozuschlag auf den Beitrag erhoben bekommen. Dies kann für die Versicherten teuer werden. Bei größeren gesundheitlichen Einschränkungen kann die private Krankenversicherung den Antragsteller ablehnen. Wer beabsichtigt die Krankenversicherung zu wechseln, sollte erst kündigen, wenn der Antrag bei der privaten Krankenversicherung policiert wurden.

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