Krankenversicherung Wechsel

Zusatzbeiträge können einen Grund für einen Krankenkassenwechsel darstellen! Acht Kassen haben bereits im Januar die Zusatzbeiträge angekündigt. Die DAK ist eine dieser Kassen. Somit müssen die Versicherten zur Kostendeckung der Krankenkassen beitragen und eine monatliche Sonderzahlung leisten. Dies ist ein Grund, die Krankenversicherung zu wechseln. Der Krankenkassenwechsel kann bei Beitragserhöhung mit einer außerordentlichen Kündigung durchgeführt werden. Normalerweise gilt die Kündigungsfrist von zwei Monaten unter der Voraussetzung, dass man die 18 monatige Bindefrist als Mitglied einer Krankenkasse eingehalten hat. Nach dem Wechsel ist man erneut 18 Monate an die neue gesetzliche Krankenkasse gebunden. Die Private Krankenversicherung ist die Versicherung der Zunkunft.

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