Krankenversicherung: Wechselfristen beachten

Erst Krankenversicherung vergleichen dann wechseln

Die Auswahl ist gewaltig, derzeit gibt es 150 gesetzliche Krankenkassen in Deutschland. Ein Krankenkassenwechsel ist ohne enormen bürokratischen Kraftaufwand machbar. Zu beachten ist eine dreimonatige Frist.

Bei gesetzlichen Krankenkassen ist eine Frist zur Kündigung einzuhalten. Diese ist 2 Monate zum Ende eines Monats. Geht die Kündigung somit z. B. im Februar ein, kann man zum 01.Juli wechseln. Vorm Wechsel kann man die Leistungen der unterschiedlichen Kassen vergleichen. Ein Vergleich der Krankenversicherungen ist unumgängliche Basis für einen Wechsel. Wenn die Gesetzliche Krankenversicherung zwar von Gesetzes wegen die identischen Basisleistungen bieten müssen, so gibt es unabhängig davon etliche Unterschiede der gesetzlichen Krankenkassen. Gesetzliche Krankenversicherungen dürfen gesetzlich Versicherten die neue Mitgliedschaft keineswegs vorenthalten. Bei gesetzlichen Krankenversicherungen muss man sich für wenigstens 18 Monate binden. Unter bestimmten Umständen, kann vorher gekündigt werden.

Kündigung des Vertrags und Wechsel der Krankenversicherung

Sobald die Vertragsbedingungen verändert werden, kann ebenfalls jemand, der noch nicht 18 Monate bei der GKV versichert war, wechseln. Wer vom Beschäftigtenverhältnis in die Selbständigkeit wechselt, kann sofort in eine private Krankenversicherung umsteigen. Das gilt nicht, wenn sich der allgemeine Beitragssatz verändert. Als Anfang 2011 auf 15,5 Prozent angehoben wurde, konnte man nicht außerordentlich kündigen. Ein Tausch ist ausschließlich bei einer Veränderung des Beitrags machbar. Trotzdem ist zuvor ein Krankenversicherungsvergleich [Vergleich der Krankenversicherungen] anzuraten. Hin und wieder ist es vorteilhaft, den Tarif in der privaten Krankenversicherung zu ändern.Ein Krankenkassenwechsel ist häufig nicht nötig. Die Wahl zwischen privater sowie gesetzlicher Krankenkasse ist nicht immer leicht.

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