Auch die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat den Mitgliedern, die ihre Leistungen ein Jahr lang nicht in Anspruch nehmen, etwas zu bieten. Ein Monatsbeitrag wird erstattet. In der privaten Krankenversicherung gibt es ähnliche Möglichkeiten. Die PKV erstattet in manchen Fällen bis zu 6 Monatsbeiträgen.
Menschen die ihre Krankenkasse weniger beanspruchen werden belohnt von der gesetzlichen Krankenversicherung. Nicht jede Krankenkasse bietet diesen Service an. Wahltarife werden bei bestimmten Krankenkassen angeboten. Nur für gesunde Versicherte lohnt sich ein solcher Tarif. Durch einen Arztbesuch verliert man wieder seine Prämie. Bei Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen bleibt der Bonus bestehen. Mitversicherte Kinder unter 18 Jahr können den kompletten Service der Krankenkasse in Anspruch nehmen und den Arzt besuchen, ohne Verfall der Prämie. Als Höchstprämie wird ein gesamter Monatsbeitrag inklusive Arbeitgeberanteil ausgezahlt. Jemand der beispielsweise 30000 Euro im Jahr brutto verdient, kann 465 Euro im Jahr erhalten. 7 von über 90 Krankenversicherungen zahlen diese Prämien. Andere Krankenkassen zahlen nur den Arbeitgeberanteil oder noch weniger aus. Bei zwei Drittel der GKV wird kein Wahltarif mit Beitragsrückzahlung angeboten.
Bindefrist beim Wahltarif der Krankenversicherung beachten
Ein Wahltarif bindet den Versicherten für in Jahr an seine gesetzliche Krankenkasse. Ein Risiko besteht nicht, da bei Inanspruchnahme der Leistungen nur die Prämie verloren geht. Wer vor hat seine Krankenversicherung zu wechseln, sollte sich nicht auf 1 Jahr festlegen. Das Sonderkündigungsrecht bleibt dennoch erhalten, auch wenn man sich an die Kasse bindet. Dies wurde vor kurzer Zeit gerichtlich beschlossen. Am wichtigsten bleiben lt. Krankenversicherungsexperten die Leistungen und nicht die Option einen Wahltarif auszuwählen.