Krankenversicherung: Zusatzbeitrag soll stillgelegt werden

Lt. SPD soll der Zusatzbeitrag ausgesetzt werden, der von einigen gesetzlichen Krankenversicherungen gefordert wird. Die Forderung rührt daher, da die City BKK sowie die DAK eventuell unberechtigt Zusatzbeiträge von den gesetzlich Versicherten gefordert haben. Derzeit gibt es 2 Urteile die zum Nachteil der Krankenversicherungen entschieden wurden, aber noch nicht rechtskräftig sind.

Die Zusatzbeiträge sollen stillgelegt werden lt. SPD. Der Grund dafür ist, weil die DAK und die City BKK von Versicherten verklagt wurden. Das Sonderkündigungsrecht soll nicht ordnungsgemäß auf dem Schreiben über die Einführung der Zusatzbeiträge vermerkt gewesen sein. Die Mitglieder konnten die Information über das Sonderkündigungsrecht auf der zweiten Seite des Schreibens im Kleingedruckten finden. Eine gesetzliche Krankenversicherung sollte jedoch so auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen, dass der gesetzlich Versicherte es auch klar und deutlich ersehen kann. Das Gericht erklärte die Zusatzbeiträge der DAK für letztes Jahr als unwirksam. Erst ab diesem Jahr wurden die Beiträge anerkannt, da nach Eingang des Widerspruches der Mitglieder detailliert auf die Zusatzbeiträge hingewiesen wurde.

 Gesetzliche Krankenversicherung: unklar ob das Urteil rechtskräftig wird

Es ist unklar ob die Zusatzbeiträge unwirksam werden, da ein anderes Gericht es als richtig deutete, dass die Mitteilung über die Zusatzbeiträge auf der Rückseite ausreichen würde. „Solange der Zusatzbeitrag rechtlich nicht geklärt ist und seine Umsetzung technisch und handwerklich nicht gelöst ist, sollte er ausgesetzt werden“, teilte Karl Lauterbach der Bildzeitung mit. Das Gesundheitsministerium sieht derzeit keinen Anlass Zusatzbeiträge grundsätzlich anzuzweifeln. Bemängelt wurde nur die fehlerhafte Mitteilung, in der der Hinweis zum Krankenversicherung Wechsel und Sonderkündigungsrecht nicht ausreichend ersichtlich angegeben wurden. Rechtskräftig sind die Urteile auch noch nicht.

 

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