Krankenversicherungsbeiträge fast voll absetzbar für 2010

Arbeitnehmer können sich zukünfig über ein höherers Nettoeinkommen freuen.

Die Beiträge zur Kranken – und Pflegeversicherung sind fast in vollem Umfang von der Steuer absetzbar.

Diese Ersparnisse können pro Person bei ca. 200 Euro monatlich liegen. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht beschlossen, da ein Existenzminimum steuerfrei sein muss.

Die Basis-Krankenversicherung anlalog der gesetzlichen Krankenkasse gehört auch dazu.

Personen in der gesetzlichen Krankenkasse können seit Januar 2010 den kompletten Beitragsanteil zur Pflegeversicherung und einen großen Teil des Krankenversicherungsbeitrags steuerlich geltend machen. Der Anteil der Beitrages für Krankentagegeld kann nicht steuerlich abgesetzt werden. Leistungen für Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Der privat Versicherte kann Leistungen der privaten Krankenversicherung über die gesetzliche Basisversicherung hinaus (Chefarztbehandlung, Eibettzimmer im Krankenhaus) nicht geltend machen. Der Versicherer muss dies detailliert bescheinigen für die Steuererklärung des Versicherten.

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