In Deutschland besteht die Krankenversicherungspflicht. Der Begriff bezieht sich auf die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV), die alle Personen aufnehmen müssen. Zu den Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherungen gehören Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte.Pflichtversicherte Mitglieder sind all diejenigen, die in einem Arbeitsverhältnis sind und Einkünfte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze beziehen. Weiterhin sind es die Familienangehörigen der pflichtversicherten Mitglieder sowie Leistungsempfänger des Job Centers, Sozialamtes und der Arbeitsagentur.
Freiwillig versicherte Mitglieder sind all diejenigen, die in einem Arbeitsverhältnis sind und Einkünfte über der Beitragsbemessungsgrenze beziehen, sowie Selbständige und freiberuflich Tätige und deren Familienmitglieder.
Beamte sind grundsätzlich aus der Versicherungspflicht befreit. Das resultiert daraus, dass Beamte einen Anspruch auf Beihilfe haben und dieser nicht kombinationsfähig mit der gesetzlichen Krankenkasse ist.Studenten und Auszubildende können sich von Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Der Antrag muss jedoch zwei Wochen nach Beginn der Ausbildung oder des Studium bei der Krankenkasse vorliegen. Meist sind Studenten und Auszubildende noch über die Familienversicherung mitversichert.
Eine Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht kann sich aber auch zum Nachteil auswirken. Der Wiedereinstieg ist sehr schwierig und meist nur dann zu erreichen, wenn eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen wird und das Einkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegt.