Krankenzusatzpolicen dürfen von Gesetlichen angeboten werden

Die Krankenzusatzpolicen gehören zum Hause der Privaten Krankenversicherer. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) vermittelt viele Policen der Krankenzusatzversicherung. Davon war nicht jeder begeistert. Das Landgericht Brandenburg hat dennoch entschieden, dass die GKV weiter vermitteln darf.

Zusatzversicherung darf weiterhin von GKV verkauft werden.

Eine Bedingung der Vermittlung von Zusatzversicherungen an die gesetzliche Krankenkasse ist, dass eine Kooperation zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung bestehen muss. Der Bundesverband für Finanzdienstleistung e.V. der AOK wollte die Vermittlung der Zusatzversicherungen verbieten lassen. Ein Gerichtsurteil sollte entscheiden, dass die Vermittlung nicht mehr möglich ist. Der AfW beschwerte sich darüber, dass die AOK keine Industrie- und Handelskammer (IHK) Genehmigung hat. Bei Landgericht Potsdam scheiterte der AfW mit seiner Klage. Auch das Oberlandesgericht in Brandenburg hat die Klage zurückgewiesen.

Die Vermittlung von Zusatzversicherungen gehört nicht zum Bereich der GKV

Richter brachten das Argument, dass die Privaten Krankenzusatzversicherungen nicht zum Hauptbereich der gesetzlichen Kassen gehöre. Eine Kooperation mit einer PKV muss gewährleistet sein um eine solche Kooperation zu erlauben. Ein Körperschaft des öffentlichen Rechtes muss sich an die wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen halten. Die AOK ist eine solche Körperschaft.

Das fünfte Sozialgesetzbuch erlaubt es den GKVs in den Bestimmungen Satzungen mitaufzunehmen, die die Vermittlung von Krankenzusatzpolicen regeln. Diese Bestimmungen stehen über der Gewerbeordnung lt. Richter des OLG in Brandenburg. Die stattliche Aufsicht kann dennoch bei der Vermittlung von privaten Zusatzversicherungen mitmischen. Eine Vermittlungsleistung muss als Regelung in der Satzung einer GKV verankert sein, wenn die GKV Zusatzversicherungen vermitteln möchte.

AfW legt Revision ein beim BGH

Der Bundesverband für Finanzdienstleistung legt Revision ein. Denn die PKV möchte lieber selbst die privaten Zusatzversicherungen vermitteln. Wenn die Revision erfolgreich wäre, könnte es sein, dass die PKV bald alleine vermitteln darf. Auch ein Vergleich der privaten Krankenversicherungen kann hilfreich sein.

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