Wer sich für eine Absicherung bei einer privaten Krankenversicherung entscheidet, muss sich einem Gesundheitscheck unterziehen. Dabei sollte der Versicherungswillige unbedingt ganz korrekte und wahrheitsgemäße Angaben machen, sonst kann der Vertrag von der Versicherung gekündigt werden. Wer also Vorerkrankungen hat muss, wenn er bei der PKV versichert sein will, in den sauren Apfel der Risikozuschläge beißen.
Zuerst wird geklärt mit wie vielen Personen der Versicherungswillige sich bei der PKV versichern will. Anders als bei den GKVs ist jedes Familienmitglied bei der PKV beitragspflichtig. Weiterhin steht zur Debatte, wie hoch die Selbstbeteiligung des Versicherten sein soll und ob Auslandsaufenthalte geplant sind. Ist das der Fall, sollte die Versicherung mit weltweiter Geltung abgeschlossen werden und eine Reisekrankenversicherung ist nicht mehr notwendig.
Die privaten Krankenversicherungen bauen ihren Versicherungsschutz in der Regel wie ein Baukastensystem auf, sodass die Absicherung individuell auf den Versicherten zugeschnitten ist. Besondere Behandlungsmethoden wie Heilpraktiker, Alternativmedizin u. a. sind meist im Standardkatalog nicht enthalten und müssen separat abgedeckt werden. Die gewünschten stationären Behandlungen wie Chefarztbehandlung, Einbettzimmer und andere Vorzüge bei einem Klinikaufenthalt müssen als Baustein separat zur Standardversicherung hinzu gebucht werden. Dies hat auch für Kurtagegeld und Krankentagegeld Gültigkeit. Beim Krankentagegeld kann man den Baustein so wählen, dass das Krankengeld ab dem 14. oder ab dem 28. Krankheitstage gezahlt werden soll.
Auch die privaten Krankenversicherungen müssen eine Pflegeversicherung in den Vertrag mit einbeziehen – ebenso wie die gesetzlichen Krankenkassen. Diese Pflegeversicherung deckt – wie bei den GKVs – auch nur teilweise die Kosten im Pflegefall ab und so sollte man eine private Pflegeversicherung gleich mit abschließen.