Altersrückstellung der privaten Krankenversicherung

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In der privaten Krankenversicherung spricht man von Altersrückstellungen, die im Laufe der Versicherungszeit der Privatversicherten gebildet werden. Die Altersrückstellungen sollen davor schützen, dass man im Alter nicht zu hohe Beiträge für seine private Krankenversicherung zahlen muss. Im Bereich der privaten Krankenversicherung sorgt der Versicherte selbst für seinen Risikoanteil. In der gesetzlichen Krankenkasse werden die Risikoanteile von der Versicherungsgemeinschaft übernommen.

D.h. wenn das Risiko steigt, steigen somit auch die Krankenversicherungsbeiträge im Alter. Durch die Altersrückstellungen der privaten Krankenversicherungen (PKV) wird ein Teil des Beitrages zurückgelegt um im Alter einen stabilen Beitrag zu erhalten. Es kann sogar eine Beitrags-Entlastungskomponente zusätzlich zur Altersrückstellung vereinbart werden. Dabei würde der Versicherte einen zusätzlichen Anteil auf den Beitrag zahlen, welcher verzinslich angelegt wird und im Rentenalter nochmal mehr den Beitrag senkt. Eine Mitnahme der Rückstellungen ist nur bedingt möglich.

Können Altersrückstellungen bei Krankenversicherung Wechsel mit genommen werden?

Der privat Versicherte kann beim Wechsel der privaten Krankenkasse, die Rückstellungen nur in Höhe des Basistarifes mitnehmen. D.h. es wird so berechnet, als ob der Versicherte vorher im Basistarif versichert war, aber Rückstellungen für einen Chefarzttarif gezahlt hat und dennoch nur die Altersrückstellungen in Höhe des Basistarifes mitnehmen kann.

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