Wer sich private krankenversichert, der hat die Möglichkeit, wenn er die Leistungen der PKV über ein Jahr lang nicht beansprucht, Beitragsrückerstattungen zu erhalten.
Ein oder mehrere Monatsbeiträge, welcher der Krankenversicherungskunde zahlt können zurück gezahlt werden, durch den Krankenversicherer. Im ersten Versicherungsjahr beträgt die Rückerstattung in der Regel 1 Monatsbeitrag bei Leistungsfreiheit und erhöht sich dann oftmals über die Jahre der Versicherungsdauer. Jede Versicherungsgesellschaft regelt die Erstattungen der Beiträge anders. Dafür gibt es keine vorgegebenen Regelungen. Das Krankenversicherungsunternehmen erwirtschaftet Überschüsse und zahlt diese an seine Mitglieder aus. Manche Gesellschaften bieten bis zu 6 Monatsbeiträgen als Rückzahlung an.
Lohnt sich ein Krankenversicherungsvergleich
Ein Krankenversicherungsvergleich lohnt sich insbesondere für junge Menschen, da diese nicht so häufig erkranken als ältere Personen. Im Vergleich lässt sich einfach erkennen welche Gesellschaft spezielle Tarife mit Beitragsrückerstattungen anbeitet.