Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen ist das Eintrittsalter völlig bedeutungslos. Anders ist das bei den privaten Krankenversicherungen. Das Eintrittsalter bestimmt den Beitrag des Versicherten. Je jünger dieser ist, umso besser ist sein Gesundheitszustand und so positiver fällt die Risikoprüfung aus.
Versicherungsbeginn
Die Differenz zwischen tatsächlichem Versicherungsbeginn und Geburtsjahr sowie der Berufstaturs dienen als Grundlage für die Beitragsberechnung. Ist der Versicherungsnehmer jung, so fällt die Differenz entsprechend niedriger aus, als wenn der Versicherungsnehmer bereits zur mittleren Altersgruppe gehört. Diese Berechnung hat mit dem Kapitaldeckungsverfahren zu tun, das für die privaten Krankenversicherungen Gültigkeit hat.
Berechnungsgrundlage
Die o. a. Berechnungsgrundlage entfällt bei Aufnahme von Kindern des Versicherten. Kinder werden in Altersgruppen eingestuft und zwar von 0 – 16 Jahren und 17 – 20 Jahren, ab 21 Jahren wird der Erwachsenenbeitrag fällig. Allerdings ist diese Einstufung nicht bei allen Versicherungen gleich geregelt.
Studenten als Ausnahme ohne Eintrittsalter Berechnung
Ausnahmen gibt es z. B. für Studenten, deren Beitrag zwar das Eintrittsalter zu Grunde liegt, aber meist niedriger ausfällt als der Erwachsenenbeitrag. Von Krankenversicherung zu Krankenversicherung ist dies jedoch nicht einheitlich geregelt.