Delegation Überweisung

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Ein Arzt kann einen Patienten zu einem Therapeuten oder einem an anderen nichtärztlichen Berufszweig delegieren bzw. überweisen. Das wird Delegation genannt. Das kann z. B. eine Überweisung an einen Psychotherapeuten sein. Bevor der Arzt den Patienten per Überweisung an eine nichtärztliche Fachkraft delegiert, wird der Umfang der auszuführenden Behandlung festgelegt. Umgekehrt hat der Therapeut die Pflicht, die Behandlung dokumentarisch festzuhalten und den Arzt darüber zu informieren.
Allerdings gelten hier die Praxisgebühren in Höhe von 10,00 Euro nur für den Besuch der Arztpraxis, nicht aber für den Psychotherapeuten. Das hat etwas mit der Abrechnung der gesetzlichen Krankenkassen zu tun, da Arztpraxis und Therapeut unterschiedlich bei den Kassen abgerechnet werden. Bei Beginn der Behandlung durch den Psychologen müssen nochmals 10,00 Euro Praxisgebühr bezahlt werden.
Bei den privaten Krankenversicherungen ist das Verfahren gleich wie bei den gesetzlichen.

Heilpraktiker mit privater Krankenversicherung

Dem privat Krankenversicherten steht es selbstverständlich frei, einen Heilpraktiker seiner Wahl zu konsultieren; das gilt auch für Arzt und Zahnarzt. Wie bei den gesetzlichen Krankenkassen gilt dies nicht für die Psychotherapie und der Wahl des Psychologen. Hier muss der Arzt mit Hilfe des Delegationsverfahrens den Patienten an den entsprechenden Psychotherapeuten verweisen.

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