Diagnose

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Diagnostische Leistungen sind die Leistungen, die der Arzt / Therapeut benötigt, um eine Diagnose stellen zu können. Die diagnostischen Leistungen finden sich in der Gebührenordnung wieder und nehmen einen nicht unerheblichen Teil dieser Ordnung ein. In dem Begriff der diagnostischen Leistungen sind die Anamnese sowie die körperliche Untersuchung und die Laboruntersuchungen eingeschlossen.

Anamnese

Zur Anamnese gehört das Erstgespräch mit dem Patienten, das eine Befragung im eigentlichen Sinne ist, damit der Arzt die Beschwerden und damit den aktuellen Gesundheitszustand anhand der Symptome herausbekommen kann. Die körperliche Untersuchung beinhaltet abtasten, abhören und besichtigen sowie das Beklopfen des Körpers. Das Labor untersucht die Körperflüssigkeiten wie z. B. Blut, Urin und Sekrete auf Zusammensetzung, Inhaltsstoffe und Konsistenz. Auch Zelluntersuchungen werden im Labor getätigt. Das sind die diagnostischen Leistungen eines Labors.
Damit körperliche Veränderungen auch bildlich sichtbar gemacht werden können, sind in den diagnostischen Leistungen auch die Sonografie, die Endoskopie, Röntgen, Computertomografie und Magnetresonanztomografie enthalten. Bei dem Verdacht, dass eine Herzerkrankung vorliegt oder Auffälligkeiten neurologischer Art, werden in der Diagnostik Elektrokardiogramm (EKG), Elektroenzephalografie (EEG), Elektromyografie (EMG) und Elektroneurografie (ENG) zur Feststellung der Erkrankung oder Bestätigung der Diagnose eingesetzt.

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