Die Kalkulation der gesetzlichen Krankenkassen

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Die Beiträge für die gesetzlichen Krankenkassen richten sich nach der Höhe des Bruttoeinkommens des Versicherten. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung ist EUR 3.750,00 monatlich oder jährlich EUR 45.000,00. Die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung liegt jedoch monatlich bei EUR 4.162,50 oder EUR 49.950,00 jährlich. Ist die Person bereits privat krankenversichert, so gilt die Beitragsbemessungsgrenze.

Beitrag der gesetzlichen Krankenkasse

Der aktuelle Beitrag beläuft sich seit 2009 auf 15,5% des Bruttolohnes. Arbeitnehmer beteiligen sich mit 8,2% und Arbeitgeber mit 7,3 %. Die Beiträge und die staatlichen Zuschüsse werden in einen Gesundheitsfonds einbezahlt und dort nach bestimmten Richtlinien und Schlüsseln an die gesetzlichen Krankenkassen verteilt. Eine Anhebung des Beitragssatzes für 2012 ist vorgesehen. Freiwillig Versicherte bezahlen 14,9%, haben dafür aber keinen Anspruch auf Krankengeld.

Beiträge der GKV

Die Kalkulation der gesetzlichen Krankenkassen muss die verschiedenen Beiträge der Versicherten berücksichtigen. Da bei der Beitragsfindung der gesetzlichen Krankenkassen kein Risikozuschlag vorgesehen ist und auch ein Ausschluss der Leistungen an eines oder mehrere Mitglieder, stehen Leistung und Beitrag in keinem Verhältnis und ein Gleichgewicht ist nicht vorhanden.

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