Ehegatten Krankenversicherung nachversichern

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Bei den privaten Krankenkassen ist eine Ehegattennachversicherung möglich.
Der Regelfall ist, dass Personen, die einen Antrag auf eine private Krankenversicherung stellen, erst die Wartezeit abwarten müssen, bevor der Vertrag wirksam wird. Während der Wartezeit prüft die Krankenversicherung den Antragsteller und seine Risikofaktoren, damit er richtig eingestuft werden kann.  Diese Wartezeit wird bei Antragsstellung der Ehegattennachversicherung eines bei der Gesellschaft versicherten Kunden nicht gefordert. Die Risikofaktoren des Ehepartners werden allerdings geprüft, damit auch er/sie richtig eingestuft werden kann.

Was ist wichtig bei der Krankenversicherung für Ehegatten?

Folgendes ist dabei zu beachten. Der bei der Gesellschaft versicherte Kunde muss mindestens drei Monate bei der Krankenversicherung Versicherungsnehmer sein. Außerdem ist er verpflichtet, für seinen Ehegatten/in innerhalb von zwei Monaten die Ehegattennachversicherung zu beantragen. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Eheschließung. Nachzulesen ist dies im § 3 Abs. 2b AVB KKV. Dieser Paragraph bezieht sich auf Versicherungsunternehmen, die für Kosten bei Krankheit und für die Erstattung von Krankenhaustagegeld aufkommen müssen.

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