Einkommen: werden für Krankenversicherung wichtig

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Zum Einkommen gehören alle Einnahmen eines Versicherten
Volkswirtschaftlich gehören zum Einkommen alle Einnahmen, die eine Privatperson, ein Privathaushalt, eine Firma bzw. ein Unternehmen und eine Organisation erhalten bzw. erwirtschaftet haben. Der Bemessungszeitraum kann sowohl jährlich als auch monatlich oder täglich sein.

Unterteilt wird das Einkommen in Natural-Einkommen, das sich auf materielle Güter und Dienstleistungen bezieht, und in Geld-Einkommen, zu dem Löhne, Gehälter, Renten, Kapitalerträge usw. gehören. Das Geld-Einkommen ist die übliche Form des Einkommens. Für geleistete Arbeit werden Löhne und Gehälter an nicht selbstständige Arbeitnehmer bezahlt. Entlohnt werden selbständig Tätige z. B. mit Honorarzahlungen, die ebenfalls zum Einkommen zählen.
Zum Einkommen gehören auch erhaltene Unterhaltszahlungen, Zahlungen von Arbeitslosengeld oder Zahlungen durch das Job Center oder Sozialamt.

Mieteinnahmen und Einnahmen aus Verpachtung gehören ebenfalls dazu. Einnahmen, die dem Gesetz nach auf einer rechtlichen Grundlage basieren, sind z. B. Hilfen zum Lebensunterhalt, die vom Job Center oder Sozialamt bezahlt werden, sowie Arbeitslosengeld, für dessen Auszahlung die Arbeitsagentur zuständig ist. Diese Einnahmen werden Transfer-Einkommen genannt.
Das Real-Einkommen bezieht sich auf die reale Kaufkraft, wobei die Währungsschwankungen, wie Aufwertung oder Abwertung, mit eingerechnet werden.

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