Die Bereiche des Versicherungswesens und des Sozialgeldes bieten einmalige Sonderzahlungen an und bewilligen diese meist auch. Die Sonderzahlungen, welche die privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen betreffen, werden in der Regel in Bezug auf die Pflegebedürftigkeit des Patienten bewilligt.
Geld mit einmaliger Sonderzahlung
Bei der einmaligen Sonderzahlung spielt der Faktor Geld die größte Rolle. Das gilt vor allen Dingen dann, wenn der Patient bedingt durch seine Pflegebedürftigkeit in ein Senioren- oder Pflegeheim umziehen oder aber die Wohnung des Patienten behindertengereicht umgebaut werden muss. Auch für Pflegehilfsmittel wie Pflegebett, Treppen- oder Badelift werden einmalige Sonderzahlungen bewilligt.
Verschiedene Fachgebiete
Die Sonderzahlungen sind nach der Art und Thematik sowie den verschiedenen Fachgebieten ausgerichtet. Sinn und Zweck der einmaligen Sonderzahlung ist, dass der pflegebedürftige Patient in seiner Lebensqualität so wenig als möglich eingeschränkt ist.
Zahlung im Versicherungsvertrag festlegen
Wie hoch der Betrag der einmaligen Sonderzahlung ist, wird nach dem monatlichen Betrag ermittelt, der tariflich im Versicherungsvertrag festgelegt ist. Hat der Patient eine private Pflegezusatzversicherung, so beteiligt sich diese ebenfalls an dieser Sonderzahlung. Dadurch wird der Betrag meist merklich erhöht.