Die Entbindungspauschale hingegen wird von den privaten Krankenkassen bezahlt. Der Betrag richtet sich in der Regel nach dem im Vertrag vereinbarten Tagegeld. Die Faktoren, die für die Berechnung der Entbindungspauschale maßgeblich sind, sind jedoch bei den einzelnen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich und können stark differieren. Grund dafür ist, dass die Versicherungsunternehmen sowohl mit ihrem Angebot als auch mit dem Leistungskatalog große Unterschiede aufweisen. Diese Unterschiede spielen auch für die Berechnung der Entbindungspauschale eine Rolle. Auch eine große Rolle bei der Berechnung spielen die vom Versicherten gewählten Tarife.
PKV zahlt Entbindungspauschale
Die Entbindung muss nicht in einem Krankenhaus stattfinden, sondern kann auch eine Hausentbindung sein, da Hausentbindungen immer beliebter werden. Die Leistungen bei einer Hausgeburt richten sich nach den Leistungen, die im Krankenhaus bei einer stationären Aufnahme entstanden wären. Im Leistungskatalog der Versicherungsgesellschaften sind die Leistungen sowie die die Berechnungsgrundlagen der Entbindungspauschale enthalten.
Die Entbindungspauschale wird nach der Geburt des Kindes an die Mutter ausbezahlt.