Im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen war bis 01.01.2004 das Entbindungsgeld in Höhe von EUR 77,00 enthalten. Das Entbindungsgeld war eine einmalige Zahlung. Mit Wirkung vom 01.01.2004 wurde mit Wirksamwerden der Gesundheitsreform das Entbindungsgeld aus dem Leistungskatalog entfernt. Anstelle des Entbindungsgeldes gibt es das Erziehungsgeld. Anträge und Auszahlungen werden von der Familienkasse bearbeitet bzw. erledigt.
Anspruch auf Entbindungsgeld hatten bis Januar 2004 die Versicherten, die weder Anspruch auf Mutterschaftsgeld noch auf Krankengeld hatten. Als Beispiel werden nicht erwerbstätige Frauen, familienversicherte Frauen oder Studentinnen genannt. Das Entbindungsgeld geht bis ins Jahr 1911 zurück und war ein Teil der Reichsversicherungsordnung.
Gesetzliche Krankenkassen und Entbindungsgeld
Die gesetzlichen Krankenkassen sind seit der 2004 in Kraft tretenden Gesundheitsreform nicht mehr für die Auszahlung des Entbindungsgeldes zuständig. Für die privat Versicherten gilt das nicht. Hier wird eine Entbindungspauschale in den Leistungskatalogen der verschiedenen Versicherungsgesellschaften geführt, deren Berechnung bedingt durch die verschiedenen Gesellschaften und deren Tarife unterschiedliche Faktoren hat und daher auch vom Betrag her unterschiedlich ausfallen kann.