Ergänzungstarife bei den privaten Krankenkassen

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Viele Leistungen im Gesundheitsbereich müssen von den Versicherten selbst übernommen werden, d. h. sie müssen die Kosten selbst voll oder teilweise tragen. Der Ergänzungstarif bei den privaten Krankenversicherungen kann dieses Leistungsmanko ausgleichen. Bei den Leistungen, die die gesetzlichen Krankenkassen nach der Gesundheitsreform nur noch bedingt oder gar nicht mehr übernehmen, handelt es sich z. B. um die Übernahme von

  • Zahnersatz- und Zahnbehandlung
  • Brillen und andere Sehhilfen (Kontaktlinsen)
  • Naturheilmedizin, Heilpraktiker
  • Massagen und Kurkosten

Zusatztarife bei den Privaten

Bei den privaten Krankenkassen können hier Zusatztarife zum Vertrag gebucht werden, deren Beiträge der Versicherte bezahlen muss. Dafür werden die Kosten für die o. g. Bereiche ganz oder teilweise von der Krankenkasse übernommen. Der Privatversicherte hat den Vorteil, dass er seinen Versicherungsvertrag so kombinieren kann, wie es seinen Bedürfnissen und Möglichkeiten entspricht.
Die Ergänzungstarife und deren Leistungen stehen sowohl den Privatversicherten als auch den gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Die Kosten für die Ergänzungstarife, die der Versicherte bezahlen muss, sind bei den diversen Versicherungsgesellschaften unterschiedlich.

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