Erhöhung des Versicherungsschutzes private Krankenkasse

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Der Vertragsabschluss mit einer privaten Krankenversicherung beinhaltet einen bestimmten Leistungskatalog, der sich an den gewählten Tarif orientiert. Will der Versicherungsnehmer nach einiger Zeit seinen Leistungskatalog und damit seinen Versicherungsschutz erhöhen, so muss er einen anderen Tarif wählen und mit seiner Krankenversicherung einen Tarifwechsel vertraglich vereinbaren.

Tarifwechsel der Krankenversicherung

Bevor der Tarifwechsel in Kraft tritt, tritt für den Versicherten eine Wartezeit, die im § 3 MB / KK MB / KT verankert ist, in Kraft. Für die Aufstockung des Leistungskataloges wird in der Regel eine aktuelle Gesundheitsprüfung verlangt. Außerdem werden die Angaben über den Gesundheitszustand des Versicherten, die er bei Antragstellung auf Versicherungsschutz gemacht hat, erneut geprüft.
Damit die Dauer der Wartezeit nicht übermäßig lang wird, kann der Versicherte seine damaligen Gesundheitsangaben seinem Antrag auf Erhöhung des Versicherungsschutzes mit der Antragstellung dem Versicherungsunternehmen zur Verfügung stellen.

Krankentagegeld erhöhen

Bei Antrag auf Erhöhung des Krankentagegeldes entfällt bei vielen Versicherungsgesellschaften die Risikoprüfung, sodass die Erhöhung unmittelbar nach Antragstellung in Kraft treten kann.

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