Eine Form des Vergütungssystems von Leistungen im Gesundheitswesen sind die Fallpauschalen. Die Berechnung und Vergütung wird so berechnet, dass die Kosten pro Behandlungsfall und dessen medizinische Versorgung als Pauschale zusammengeführt werden. Fallpauschalen dienen nur der Verrechnung zwischen Krankenhäusern als Leistungserbringer und Krankenkassen als Leistungsträger. Nicht unterstützt werden durch dieses System die Interessen der Patienten.
In den Jahren 1996 bis 2004 wurden Fallpauschalen nur bei einzelnen, medizinischen Komplexen angewandt. Heute rechnen die Leistungserbringer mit den Leistungsträgern nur noch über Fallpauschalen ab. Dadurch soll die Wirtschaftlichkeit der Krankenhäuser und gleichzeitig auch die Versorgungsqualität gefördert werden. Auch soll eine gewisse Transparenz der Leistungen erreicht werden.
Fallpauschalen werden ermittelt, indem die medizinischen Behandlungskosten, die tatsächlich anfallen kalkuliert. Dies geschieht in einigen, ausgewählten Krankenhäusern. So werden Operationen kalkuliert und die Stationskosten für die Zeit der stationären Unterbringung ermittelt. Dabei ist es relevant, ob diese Operation ein besonders schwerer Fall war oder nicht, denn die Schweregrade werden berücksichtigt. Auch der stationäre Aufenthalt des Patienten wird bei der Fallpauschale berücksichtigt.