Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung

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Familienversicherung gilt nur für die gesetzliche Krankenkasse.In der GKV können Familienmitglieder sich unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos über den Ehegatten mitversichern lassen. Dieser spezielle Tarif ist für Familienangehörige gedacht, die z.B. arbeitslos sind. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber der privaten Krankenversicherung, da in der PKV jede Person eine eigene Beitragsaufstellung erhält. Bei einer großen Familie mit vielen Kindern und Ehepartner kann die PKV unter Umständen ganz schön teuer werden.

Was bietet die Familienversicherung den gesetzlich Versicherten?

Krankengeld wird bei diesem Tarif nicht gezahlt. Ansonsten können die vollen Leistungen einer gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch genommen werden. Somit sind die Familienversicherten günstig gesetzlich krankenversichert.  Die Tochter eines Versicherten kann ohne ihren Vater eigene Leistungen in Anspruch nehmen und sich z.B. die Antibabypille verschreiben lassen.

Wer ist in diesem Tarif der gesetzlichen Krankenversicherung überhaupt mit versichert?

•    Ehegatten
•    eingetragene Lebenspartner
•    minderjährige Kinder des Versicherten

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