Festbetrag Krankenversicherung

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Der Festbetrag wird durch die Krankenversicherung festgesetzt
Die Gesundheitsreform hat mit Inkrafttreten des Gesetzes im Jahre 1989 den Festbetrag ins Leben gerufen. Der Festbetrag ist der Betrag, den die gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel, Verbands- und Hilfsmittel erstatten. Das bedeutet, dass nur die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag ersetzt werden, wenn es sich um Kosten für Arzneimittel, Verbands- oder Hilfsmittel handelt.

Betrag bei Rezepten mit Erstattung der Krankenkassen

Für jedes Rezept muss sich der Versicherte mit einem bestimmten Betrag selbst beteiligen. Sind die Kosten für das verschriebene Medikament höher als der Festbetrag, so erhöht sich die Selbstbeteiligung. Viele pharmazeutische Hersteller bringen Medikamente auf den Markt und schließen mit einzelnen Krankenkassen Verträge ab, so dass diese Medikamente zuzahlungsfrei sind. Das bedeutet, dass für das Rezept keine Eigenleistung erbracht werden muss.

Damit immer das für die Krankenkasse kostengünstigste Mittel dem Versicherten zugutekommt, wurden die Arznei-, Verbands- und Hilfsmittel in verschiedene Kategorien unterteilt. Bei den Arzneimitteln wurden Festbeträge für

  • gleiche Wirkstoffe
  • pharmakologisch-therapeutisch vergleichbare Wirkstoffe
  • therapeutisch vergleichbare Wirkung

ermittelt. Das bedeutet aber nicht, dass die vergleichbaren Mittel auch zuzahlungsfrei sind.

Die Festbeträge wurden eingeführt, um Ärzte dazu zu bringen, dass sie kostengünstige Medikamente verschreiben, die jedoch den gleichen oder vergleichbaren Wirkstoff beinhalten wie die teuren. Dadurch soll verhindert werden, dass die Preise für Arzneimittel übermäßig in die Höhe schnellen.

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