Der Festzuschuss kommt beim Zahnersatz zum Tragen
Zahnersatz ist teuer und wenn ein Versicherter Zahnersatz benötigt, so bekommt er von seiner Krankenversicherung einen Festzuschuss zu den Kosten. Dieser Festzuschuss orientiert sich an der in der Regel üblichen Versorgung durch den Zahnarzt.
Ist der benötigte Zahnersatz für das vollständige oder einem großen Teil des Gebisses notwendig geworden, so werden die Kassen den Behandlungsplan mit den aufgelisteten Kosten an einen Gutachter senden, der dann nochmals den Versicherten zahnärztlich untersucht und begutachtet. Erst danach erfolgt der endgültige Bescheid, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden.
Zuzahlungen vom Jobcenter
Ist der Versicherte nicht in der Lage Zuzahlungen zu leisten, da er z. B. Leistungen vom Job Center erhält, so kommt hier der Härtefall zum Tragen. Die Kassen können hierbei den Festzuschuss verdoppeln, sodass der Versicherte die Zahnbehandlung erhält, aber keinen oder nur einen geringen Anteil selbst tragen muss.
Wird ein Bonusheft geführt, so erhöht sich der Festzuschuss. Im Bonusheft werden die Zahnarztbesuche eingetragen und wenn sich der Versicherte 1 – 2 Mal im Jahr bei seinem Zahnarzt vorstellt, so trägt dieser diese Besuche ein und die Kasse honoriert das mit einem höheren Festzuschuss.