Folgebeiträge der privaten Krankenversicherung

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Folgebeiträge sind die laufenden Beiträge zur Krankenversicherung
Wird ein Antrag für eine Krankenversicherung gestellt, so bekommt der Antragsteller nach Risikoprüfung und Gesundheitsprüfung eine Rechnung, die den Erstbeitrag ausweist. Die Höhe des Erstbeitrages ist auch die Höhe der Folgebeiträge, die nach Vereinbarung fällig werden. Das kann sowohl monatlich als auch quartalsmäßig sein.

Folgebeiträge und Fälligkeit

Der Folgebeitrag ist regelmäßig zum 1. eines jeden Monats fällig, was bedeutet, dass der Versicherungsnehmer dafür zu sorgen hat, dass er die Überweisung rechtzeitig ausfertigt. Am sichersten ist der Versicherungsnehmer, der seiner Krankenversicherung eine Abbuchungsermächtigung gegeben hat. Damit ist die Krankenversicherung in der Pflicht rechtzeitig die Beiträge vom Konto des Versicherungsnehmers abzubuchen. In den AVBs, den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, ist die Fälligkeit der Folgebeiträge geregelt.

Krankenversicherung

Wird der Folgebeitrag nicht fristgerecht entrichtet, so wird er von der Krankenversicherung schriftlich angemahnt. Gem. § 39 des VVG wird eine Zahlungsfrist gesetzt, die meistens 2 Wochen beträgt. Wird der Beitrag auch nach dieser Zeit nicht bezahlt, so muss sich der Versicherungsnehmer auf rechtliche Maßnahmen einstellen, die u. a. auch die Kündigung des Vertrages durch die private Krankenversicherung beinhalten können.

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