Freiberufler Krankenversicherung

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Freiberuflicher und die Krankenversicherung
Gem. § 18 EStG und § 1 PartGG gehören Freiberufler zur Gruppe der Selbständigen, die sich selbst bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung versichern müssen, wobei sie sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern müssen. Die Pflichtversicherung greift hier nicht.
Zu den Freiberuflern zählen u. a. Ärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Anwälte, Steuerberater, Architekten, Sachverständigen, Journalisten, Erzieher, Übersetzer u. v. a. m. Auch Schriftsteller, Schauspieler, Dozenten usw. zählen zu den Freiberuflern. Hier wurden nur einige Beispiele aufgezählt, der gesamte Umfang ist im § 18 EStG zu finden.

Krankenversicherung für Freiberufler

Der Freiberufler kann selbst entscheiden, ob er bei der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied oder bei einer privaten Krankenversicherung seinen Versicherungsschutz bucht. Grundsätzlich ist es so, dass der Freiberufler, wenn er noch jung ist, sich für einen Versicherungsschutz bei einer privaten Krankenkasse entscheidet. Ist er älter, dann ist die freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse preisgünstiger.
Vor Vertragsabschluss sollten die verschiedenen Möglichkeiten geprüft werden. Auch ist es sinnvoll, Zusatzversicherungen zu prüfen, damit im Krankheitsfall der Verdienstausfall aufgefangen werden kann.

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